A

…wie ABNAHME

Die Abnahme ist ein ganz zentrales Element im Baurecht/Werkvertrag und stellt die einseitige Willenserklärung

des Auftraggebers dar.

Mit der Abnahme sind Folgen für den Auftraggeber verbunden. Die ganz wesentlichen dabei sind

1.)  Die Beweislast für das Vorhandensein von Baumängeln geht auf den Bauherren über

2.)  Die Gewährleistungsansprüche beginnen zu laufen

3.)  Die vertraglich vereinbarte Vergütung oder die Schlusszahlung wird fällig

 

Für die Abnahme kommen die a) ausdrückliche Abnahme, b) die konkludente Abnahme und c) die förmliche Abnahme in Frage.

Schon alleine wegen der zentralen Bedeutung der Abnahme ist immer die Vereinbarung einer förmlichen 

Abnahme und eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung der Abnahme zu empfehlen.

 

B

… wie Baubeschreibung

Wer ein Haus baut oder kauft oder eine Eigentumswohnung kauft sollt darauf achten, dass er das bekommt wofür er bezahlt.

Die Baubeschreibung des Anbieters ist das was der Käufer erwarten darf.

Viele Baubeschreibungen bleiben zu allgemein. Es fehlen vollständige Produktbeschreibungen, Mengenangaben sind nicht ausreichend oder

aber die Baubeschreibung ist in sich oder auch im Vergleich zu den Plänen wiedersprüchlich.

 

….wie Baumängel

Der Begriff Mangel ist mindestens so alt wie das BGB und existiert damit bereits seit 1900.

Der Begriff an sich steht zunächts immer im Raum wie ein Schreckgespenst drückt aber nüchtern betrachtet „nur“ eine

Abweichung der Sollbeschaffenheit von der Istbeschaffenheit aus. Welche Auswirkungen vorhandene Mängel im

Einzelfall auf die Gebrauchstauglichkeit einer Sache haben gilt es zu beurteilen und zu bewerten. 

Darüber hinaus ist zu klären mit welchen Maßnahmen der Mangel abgestellt und die Sollbeschaffenheit erreicht werden kann.

 

C

… wie Checklisten

Egal ob Kauf eines gebrauchten Hauses, Abschluss eines Fertighausbauvertrages, Abnahme von Werkleistungen und Bauverträgerleistungen,

Baubegleitung zur Qualitätssicherung…. in vielen Fällen kann eine professionelle und strukturierte Checkliste helfen alle wichtigen 

Punkte abzuarbeiten.

 

E

…wie Eigentumswohnung

Der Kauf einer Eigentumswohnung muss vor dem Gang zum Notar wohl überlegt und geprüft sein.

Gilt es doch, neben der baulichen Ausführung (siehe auch Baubeschreibung) auch Regelungen wie 

Teilungserklärung, Instandhaltungsaufwendungen und -Rücklagen, Verwaltervertrag….. zu berücksichtigen.

 

F

…wie Fertighaus

Der Kauf eines Fertighauses hat für Laien viele Vorteile und stellt damit eine verlockende Alternative dar.

Festpreise, kurze Bauzeiten und das Haus kann man vorher besichtigen und „aussuchen“.

Vorsicht ist aber bei den Verträgen geboten. Es kommt auch hier elementar auf die Baubeschreibung an, sind diese

doch oft sehr wiedersprüchlich und unklar. Auch bei der Vereinbarung der Zahlungsbedingungen und Absicherung des

Hauskaufpreises ist Vorsicht geboten. Es empfiehlt sich immer vor Vertragsschluss fachlichen Rat einzuholen um späteren

Ärger zu vermeiden. 

 

G

…wie Gutachter

Ein Gutachter oder auch Sachverständiger ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachunde und überdurchschnittlichen

fachlichen Kenntnissen auf einem gewissen Fachgebiet.

Der sachverständige ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Fachkunde 

Sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemeingültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von 

ihm festgehaltenen Sachverhalt. Er besitzt ebenfalls die Fähigkeit, die Beurteilung dieses Sachverhaltes in Wort und Schrift nachvollziehbar 

darzustellen.

Der Begriff Sachverständiger ist in Deutschlang nicht geschützt jedoch gibt es in Deutschland das System der öffentlich bestellten und vereidigten

Sachverständigen und dieser Begriff ist in Deutschland gesetzlich geschützt.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige muss eine Prüfung ablegen um seine besonderen Fachkenntnisse nachzuweisen.

Überdies muss der Sachverständige u.a. durch Vorlage des großen oder erweiterten Führungszeugnisses seine persönliche Integrität nachweisen.

Die Bestellung ist jeweils auf fünf Jahre befristet und mit Ablauf wird vor der Wiederbestellung geprüft ob noch alle Bestellungsvoraussetzungen

vorliegen. Ein besonderer Augenmerk liegt dabei darauf ob der Sachverständige seiner Verpflichtung zur ständigen Fortbildung nachgekommen ist.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist damit ein Garant auf ein hohes fachliches Qualitätsniveau des Sachverständigen.

 

K

…wie Kondensatausfall

Als allgemeiner Grundsatz gilt: Wenn mit Feuchtigkeit gesättigte Luft auf kalte Oberflächen trifft kommt es zum Kondensatausfall.

Luft besitzt zu jeder Temperatur eine gewisse Menge an maximal möglicher Wasseraufnahme.

1.) Kondensation auf der Innenscheibe

Kondensat auf Innenscheiben bildet sich meist in Räumen mit erhöhter Luftfeuchtigkeit (Bad, Küche...) Auch eine Behinderung der Luftzirkualtion kann die Niederschlagsneigung fördern (z.B. dicke Vorhänge, tiefe Leibungen..). Mit steigender Isolierglasqualität steigt die Oberflächentemperatur der Innenscheibe, da der Wärmestrom zur Außenscheibe sehr gering ist. Je höher die Temperatur der Innenscheibe, desto geringer ist deren Neigung zum Beschlagen.

 

2.) Kondensation an der Außenscheiben

Bei qualitativ sehr hochwertigen Isoliergläsern (niedrige U-Werte) findet nur ein sehr geringer Wärmeübergang von Innen nach Außen statt. Deshalb erhöht sich die Temperatur der Außenscheibe kaum. Über Nacht kühlen die Außenscheiben stark ab. In den Morgenstunden ist es dann möglich, dass die Temperatur der Scheiben die Taupunkttemperatur der angrenzenden Luft weit unterschreitet, was zum Beschlagen führt. 

Bei Erwärmung verschwindet dieser Beschlag wieder. Die Kondensation auf der Außenscheibe ist letztlich ein Effekt der bei qualitativ hochwertigen Isoliergläsern eintritt und in Folge von physikalischen und klimatischen Randbedingungen unvermeidbar ist. 

 

...wie KÖNNER

 "Zurück zur Arbeit (von Lars Vollmer)"

Wir leben nicht in einer Wissensgesellschaft weil Wissen gerade ohnehin in rasender Geschwindigkeit automatisiert wird.

Alle Tätigkeiten wozu es kein Können braucht, werden wir früher oder später ohnehin an die Maschinen verlieren.

Können dagegen lässt sich nicht automatisieren, weil Können keine Funktion des Verstandes ist, sondern eine Funktion und Disziplin des

Körpers, eine Sache des Gefühls. Das Können hängt am Individuum und ist nicht davon ablösbar.

Zunehmend wichtig wird also eine Gesellschaft von Könnern.

Wie wird man ein Könner ? Ein Könner spürt: Ah, so könnte es klappen. Wenn sein Gefühl so häufig passende Lösungen für

relevante Probleme liefert, dass es versierte Praxis und häufiger ist als bei Anderen. Um das zu erlangen braucht man Neugierde, Mut, Achtsamkeit und ERFAHRUNG. Während es beim Wissen einen Lehrer braucht, der Wissen transferiert, braucht es beim Können einen Meister, der die Schüler dabei unterstützt, Erfahrungen zu machen, einzuordnen und Rückschläge zu verdauen. Die Erfahrungen muss der

Schüler selbst machen.

 

M

…wie Mediaton

Mediation (lateinisch „Vermittlung“) ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten. Die Konfliktparteien, auch Medianten oder Medianden genannt, versuchen dabei, zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Der allparteiliche Dritte (ein Mediator oder ein Mediatoren-Team in Co-Mediation) trifft keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. Ob und in welcher Form ein Mediator selbst überhaupt inhaltliche Lösungsvorschläge macht, ist je nach Ausrichtung der Mediation unterschiedlich.

 

P

…wie Probleme

Wenn man annimmt, dass es keine Sachprobleme sondern nur Kommunikationsprobleme gibt so lässt sich mit beidseitiger Einsicht und gegenseitigem Einfühlvermögen jedes Problem lösen.

 

R

…wie Ratschlag

Ein Ratschlag, auch Rat oder Empfehlung, ist eine meistens unverbindliche, in der Regel verbale Unterstützung. Sie kann von einer nahestehenden Person wie einem Freund oder dem Lebenspartner oder einer außenstehenden Person wie einem Arzt oder einem Rechtsanwalt, Sachverständigen oder sonstigem Berater erfolgen. 

Ein Ratschlag ist üblicherweise keine direkte Lösung eines Problems, sondern zeigt den ersten Schritt in Richtung eines gewünschten Ergebnisses auf. Dazu gibt er Hinweise auf mögliche Lösungen oder fasst die Lage aus einer anderen Perspektive zusammen. 

 

S

…wie Spontanbruch

Bei EinscheibenSicherheitsGlas (ESG) kann es durch Nickelsulfid-Einschlüsse zu Spontanbrüchen kommen. Durch einen Heißlagerungstest wird dieses Risiko deutlich reduziert. Leider ist es jedoch nicht möglich ESG-Scheiben nach diesem ESG-H Test zu 100% von diesem Risiko auszusortieren. Die sogenannten Spontanbrüche bei ESG sind daher nicht vollkommen auszuschließen.

 

T

…wie Tauwasserausfall

Tauwasser entsteht durch Luftabkühlung. Am Beispiel von 1m³ Luft ergibt sich folgender Sachverhalt: Ein mit 1m³ Luft gefüllter Würfel enthält eine gewisse Menge an Wasserdampf. Kühlt man diese Luft ab, kann weniger Wasserdampf gehalten werden und Tauwasser fällt aus.

Bei einer Temperatur von 20°C enthält der 1m³ Luft 17,2g Wasser. Kühlt man nun diese Menge Luft auf 10°C ab so kann die Luft nur noch 9,4g Wasser halten und die restliche Menge an Wasser (7,9g/m³) fallen in Form von Tauwasser aus.

 

V

..wie Vertrag

„Pacta sunt servanda“ (lat für Verträge sind einzuhalten)

Ein Vertrag ist die meist schriftliche Fixierung zumindest zweier Willenserklärungen zur Abwicklung von Rechtsgeschäften zwischen Privatpersonen, Institutionen, Behörden oder Unternehmen. Historisch vorherrschend und auch zu empfehlen ist únbedingt die Schriftform. Dies schon deshalb weil das Gesprochene immer Interpretationsspielraum lässt. Bei der Vereinbarung von Verträgen gibt es zwei ganz Wesentliche Grundsätze

a)    Jeder Vertrag muss ausgewogen sein. Es muss klar formuliert werden was die Vertragspartner wollen.

b)    Nur unterschreiben was verstanden und auch nachvollziehbar ist

 

Z

...wie zurück zur Arbeit (von Lars Vollmer)

Wir leben nicht in einer Wissensgesellschaft weil Wissen gerade ohnehin in rasender Geschwindigkeit automatisiert wird.

Alle Tätigkeiten wozu es kein Können braucht, werden wir früher oder später ohnehin an die Maschinen verlieren.

Können dagegen lässt sich nicht automatisieren, weil Können keine Funktion des Verstandes ist, sondern eine Funktion und Disziplin des

Körpers, eine Sache des Gefühls. Das Können hängt am Individuum und ist nicht davon ablösbar. 

Zunehmend wichtig wird also eine Gesellschaft von Könnern.

Wie wird man ein Könner ? Ein Könner spürt: Ah, so könnte es klappen. Wenn sein Gefühl so häufig passende Lösungen für

relevante Probleme liefert, dass es versierte Praxis und häufiger ist als bei Anderen. Um das zu erlangen braucht man Neugierde, Mut, Achtsamkeit und ERFAHRUNG. Während es beim Wissen einen Lehrer braucht, der Wissen transferiert, braucht es beim Können einen Meister, der die Schüler dabei unterstützt, Erfahrungen zu machen, einzuordnen und Rückschläge zu verdauen. Die Erfahrungen muss der

Schüler selbst machen.

 

..wie zu Guter letzt

Sei gesagt, dass das Leben nicht nur zu kurz ist um schlechten Wein zu trinken sondern auch zu kurz ist um über oft

belangloses zu „streiten“.

 

Mit Sicherheit nahezu alle Differenzen sind niemals von Einem alleine verschuldet.

Für den Konflikt an sich und für eine Lösung ist es aber letztlich auch völlig egal ob die „Schuldverteilung“ bei

50 zu 50 oder bei 30 zu 70 liegt.

 

Daher sollte am Anfang eines jeden Konfliktes stehen

a)    Worum geht es hier überhaupt ?

b)    Was kann oder will ich im Besten Fall erreichen ?

c)    Rechtfertigt a) und b) den Aufwand den ich betreiben muss ?

 

 

„Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten“

 

Willy Brandt

 

 

DAS ABC AUS DER PRAXIS des Sachverständigen

Kontakt:

 

Gerhard Riegler

Sachverständiger

Wirtschaftsmediator (IHK)

Mitglied im Verein Deutscher Ingenieure e.V. 

Betriebswirt (Dipl. VWA)
www.sv-riegler.de

 

Ingolstädter Straße 20 · 85276 Pfaffenhofen

Tel.: +49(0)8441 / 78 58 99-0 · Fax: +49(0)8441 / 78 58 99-9

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Es gibt zwei rechtlich unabhängige Unternehmen Sachverständiger Riegler und Riegler GmbH Sachverständigenbüro. Dies ist die Website des Büros Riegler GmbH. Das für Sie tätige Büro ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen.

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